Ein Plattfuß wird nicht automatisch als Behinderung angesehen. In leichten oder flexiblen Fällen verursacht er oft keine Einschränkungen im Alltag.
Wenn jedoch schwere Plattfüße mit Schmerzen, eingeschränkter Mobilität oder Folgeproblemen wie Arthrose einhergehen, kann dies unter bestimmten Umständen als Behinderung eingestuft werden. In Deutschland entscheidet der Grad der Funktionseinschränkung, ob ein Plattfuß als Behinderung anerkannt wird und ein Grad der Behinderung (GdB) zugeteilt wird. Für eine Anerkennung ist eine ärztliche Begutachtung erforderlich. Bei Bedarf können orthopädische Hilfsmittel oder therapeutische Maßnahmen die Lebensqualität verbessern.