Versicherung / Überweisung
Privat: –
Knappschaft: Überweisung vom Hausarzt.
Andere Krankenkassen: Überweisung vom niedergelassenen Facharzt für Orthopädie/Chirurgie.
Stationäre Behandlung: Einweisung vom Hausarzt oder vom niedergelassenen Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie.
Arbeitsunfälle (Durchgangsarztverfahren): die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie verfügt über die Zulassung –zum VAV (Verletzungsartenverfahren). Es ist keine Überweisung erforderlich.