Was passiert, wenn ich zu einem vereinbarten Termin nicht erscheine?

Wir freuen uns über die hohe Nachfrage nach unserer Sprechstunde. Zahlreiche Patienten warten teilweise bis zu 6 Monate auf einen Termin bei uns. Wir streben niedrige Wartezeiten in der Praxis an und dafür werden den Terminen ausreichend Zeitkontingente zugewiesen. Unser Fußzentrum verfügt auch nicht über Laufkundschaft.

Eine kurzfristige Absage führt dazu, dass die Vakanz nicht anderen Patienten angeboten werden kann. Nicht selten erscheinen Patienten zu vereinbarten Terminen ohne Absage nicht. Dadurch entscheiden sie sich, anderen hilfsbedürftigen Patienten den Zugang zu einer kurzfristigen Behandlung einzuschränken und die Schmerzen zu verlängern.

Auf der anderen Seite bedeuten ausgefallene Termine für uns beträchtliche finanzielle Einbußen. Aus diesem Grund wird bei einer Absage unter 24 Stunden ohne einen glaubwürdigen, belegbaren Grund oder bei Nichterscheinen zum Termin eine zukünftige Terminvereinbarung in unserer Sprechstunde dauerhaft gesperrt. Die Kosten des Terminausfalls (75€) werden dann dem/der Patienten/in in Rechnung gestellt.